Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere Bestätigung zustande. - Die Tennisschule ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei.
Training
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Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining.
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Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
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Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt.
Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. -
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.
Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Aufsichtspflicht bei Kindern
- Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und
nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. - Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen.
Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
Ausgefallene Stunden
- Rechtzeitig bis 48 Stunden vor dem Spieltermin abgesagte Einzelstunden werden nachgespielt.
Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung.
In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.
Kurzfristiger abgesagte Stunden werden, falls möglich, ebenfalls nachgespielt.
Ist dies nicht möglich, so sind sie kostenpflichtig. - Durch Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden ebenfalls, falls möglich, nachgespielt.
Ansonsten werden sie mit 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.
Übertragungsmöglichkeit
- Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde
an andere Personen (Ersatzspieler) nach Absprache mit der Tennisschule Rabe.
Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht.
Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
Haftung
- Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mängelrügen und Gewährleistung
- Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens
am 2. auf den Tag der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.
Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.
Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
Inkasso
- Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken mit Beginn des Blocks fällig.
- Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen.
Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Datenschutz
- Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.